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Private Krankenversicherung für Studenten?

Private Krankenversicherung für Studenten?

Studenten können sich für die gesamte Dauer ihres Studiums von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und die private Krankenversicherung wählen. Diese Befreiung übernimmt jede beliebige gesetzliche Krankenkasse.

Wichtig ist, dass die Studenten einen Nachweis für die private Krankenversicherung mitzubringen. Den benötigen die gesetzlichen Krankenkassen für die Befreiung von der Versicherungspflicht.

Außerdem müssen Studenten, die sich für die Zeit ihres Studiums befreien lassen möchten, persönlich in einer Filiale einer gesetzlichen Krankenkasse erscheinen, denn für die gesetzlichen Krankenkassen besteht eine sogenannte Aufklärungspflicht: Sie müssen in einem persönlichen Gespräch den Studenten über die Risiken, die eine private Krankenversicherung birgt, aufklären und überprüfen ob der private Versicherungsschutz voll gewährleistet ist. Allerdings gilt: Einmal befreit, können Studenten nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Deshalb sollte man sich den Schritt in  die private Krankenversicherung gut überlegen. Denn zwar haben auch die privaten Krankenkassen spezielle Beitragssätze für Studierende, die sind aber deutlich höher als bei den gesetzlichen Kassen. Manchmal allerdings ist die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht dennoch sinnvoll. Vor allem in zwei Fällen: Die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten gilt nämlich nur bis zum 14. Fachsemester oder bis zum 30. Lebensjahr.

Danach müssen auch Studenten einen Mindestsatz inklusive Pflegeversicherung von etwa 130 Euro pro Monat bezahlen. Die private Krankenversicherung dagegen ist bis zum 34. Geburtstag gültig. Je nach dem kann sich ein Wechsel da schon lohnen. Der zweite, weitaus häufigere Fall ist aber: Abiturienten sind, wenn sie überlegen ein Studium aufzunehmen, noch bei ihren Eltern privat mitversichert. Das ist finanziell sehr günstig und die Leistungen sind natürlich besser. Bis zum Abschluss ihres Studiums können Studenten weiter Familienversichert bleiben, wenn sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

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