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Die studentische Krankenversicherung

Die studentische Krankenversicherung

Für Studierende in Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Um sich an einer Hochschule einschreiben zu können, muss jeder Studierende daher einen Nachweis seiner Krankenversicherung mit seinen Bewerbungsunterlagen einreichen. Gut, dass es günstige Angebote für die studentische Krankenversicherung gibt.

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Die Krankenkassen-Beiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen sind bei einer studentische Krankenversicherung niedriger als die für normale Mitglieder. Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung ist seit der Gesundheitsreform 2009 einheitlich geregelt, der Beitragssatz also bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Er beträgt, inklusive Pflegeversicherung. 63,38 Euro monatlich und ab dem 23. Lebensjahr 64,66 Euro.

Doch aufgepasst: Diese Ausnahmeregelung für Studierende ist begrenzt. Wer das 30. Lebensjahr überschritten hat oder länger als 14 Fachsemester studiert, muss den normalen Beitragssatz zahlen und kann keine studentische Krankenversicherung in Anspruch nehmen. In einigen Fällen, wird jedoch ein Antrag auf Verlängerung der studentischen Krankenversicherung bewilligt. Familiäre Gründe wie zum Beispiel Mutterschaft oder auch der Erwerb der Hochschul-Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungsweges können die Frist über das 30. Lebensjahr beziehungsweise über das 14. Fachsemester hinaus verlängern.

Studierende, die sich während ihres Studiums privat versichern wollen, müssen sich von ihrer Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. Das macht jede Krankenkasse, meist reicht ein kurzer Anruf und die Kasse schickt den entsprechenden Bescheid zu, der dann gemeinsam mit der Bescheinigung über eine private Krankenversicherung bei der Universität eingereicht werden muss. Diesen Schritt sollte man sich allerdings gut überlegen: Denn die Befreiung gilt für das gesamte Studium und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

 

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