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Die Teil- und Vollkaskoversicherung

Die Teil- und Vollkaskoversicherung

Verursacht man einen Unfall, ist es beruhigend zu wissen, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung die Kosten für Schäden an anderen Fahrzeugen und Personen trägt. Doch was ist mit den Schäden am eigenen Fahrzeug?

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Hier kommt die sogenannte Kaskoversicherung ins Spiel. Im Gegensatz zu der Haftpflichtversicherung ist sie keine Pflichtversicherung, das heißt sie wird von Fahrzeughaltern freiwillig, selbständig und zusätzlich zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Unterschieden wird zwischen der Teil- und der Vollkaskoversicherung: Erstere greift in Fällen, in den Schäden nicht selbstverschuldet sind. Beispiele hierfür sind Brand, Diebstahl, durchs Wetter entstandene Schäden, Kurzschlüsse, Maderbisse oder auch Zusammenstöße mit Wild. Die Vollkaskoversicherung schließt sämtliche dieser Leistungen mit ein und deckt zusätzlich auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ab, sofern diese nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Auch im Fall von Fahrerflucht oder Vandalismus kommt die Vollkaskoversicherung zum Tragen.

Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung gewährt sie außerdem einen Schadenfreiheitsrabatt. Das bedeutet, dass dem Versicherten Rabatte gewährt werden, die sich anhand der schadenfreien Jahre bemessen. Da es eine Vielzahl von Versicherungsanbietern gibt, die ihre Beiträge unterschiedlich berechnen, ist es sinnvoll, vor Abschließen einer Versicherung ausgiebig zu vergleichen.

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